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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für Verträge über Software, Software-as-a-Service-Leistungen („SaaS") und damit zusammenhängende Leistungen der Degenhardt Technologies UG (haftungsbeschränkt), Grünauer Straße 109, 86633 Neuburg a. d. Donau („Degenhardt Technologies"), gegenüber ihren Kunden.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen sowie produkt- oder leistungsbezogene Vereinbarungen gehen diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor. Im Übrigen bilden diese Dokumente gemeinsam mit den AGB die vertragliche Vereinbarung.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Degenhardt Technologies ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Degenhardt Technologies stellt Softwareprodukte, webbasierte Anwendungen und SaaS-Lösungen zur Verfügung. Das konkret gebuchte Produkt sowie Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder der zum Vertrag gehörenden Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung.
2.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Degenhardt Technologies die Bereitstellung der vereinbarten Funktionalitäten, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erfolg beim Kunden.
2.3 Die Software wird grundsätzlich in der jeweils aktuellen, von Degenhardt Technologies bereitgestellten Version genutzt. Ein Anspruch auf Beibehaltung einzelner Funktionen oder einer bestimmten Benutzeroberfläche besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Nutzungsrechte
3.1 Degenhardt Technologies räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die gebuchte Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
3.2 Die Nutzung ist auf die vereinbarte Anzahl und Art der Nutzer, Organisationseinheiten, Mandanten oder sonstigen vertraglich festgelegten Nutzungseinheiten beschränkt.
3.3 Eine Weitergabe, Vermietung, Veräußerung, Unterlizenzierung oder sonstige Überlassung der Software oder von Zugangsdaten an nicht berechtigte Dritte ist unzulässig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.4 Gesetzlich zwingend zulässige Handlungen bleiben unberührt. Im Übrigen sind insbesondere die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sowie unberechtigte Eingriffe in die Software untersagt.
4. Zugang, technische Voraussetzungen und Pflichten des Kunden
4.1 Bei webbasierten Produkten erfolgt der Zugang über das Internet. Der Kunde ist für die erforderliche Internetverbindung, geeignete Endgeräte, aktuelle unterstützte Browser sowie die Sicherheit seiner eigenen IT-Umgebung verantwortlich.
4.2 Der Kunde hat Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, nur berechtigten Personen zugänglich zu machen und Degenhardt Technologies unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung oder Kompromittierung bestehen.
4.3 Der Kunde darf die Software nicht rechtswidrig nutzen und keine Inhalte einstellen, verarbeiten oder übermitteln, deren Nutzung Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt.
4.4 Degenhardt Technologies darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung bestehen oder der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung mit wesentlichen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Die berechtigten Interessen des Kunden sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
5. Änderungen und Weiterentwicklung
5.1 Degenhardt Technologies ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und technisch oder funktional anzupassen, soweit dadurch die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
5.2 Über wesentliche Änderungen, die die vertragsgemäße Nutzung erheblich beeinflussen, wird Degenhardt Technologies den Kunden mit angemessenem Vorlauf informieren, soweit dies nach Art und Anlass der Änderung möglich ist.
5.3 Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden begründen keinen Anspruch auf Umsetzung, sofern deren Umsetzung nicht gesondert vereinbart wurde.
6. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
6.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der für den Vertrag maßgeblichen Preisliste vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden wiederkehrende Entgelte für die jeweilige Vertragsperiode im Voraus in Rechnung gestellt.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6.4 Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6.5 Preisanpassungen für zukünftige Verlängerungszeiträume bleiben vorbehalten. Sie werden dem Kunden rechtzeitig vor Beginn des betreffenden Verlängerungszeitraums mitgeteilt. Soweit im Einzelvertrag eine abweichende Preisregelung oder Preisbindung vereinbart ist, geht diese vor.
7. Support
7.1 Degenhardt Technologies stellt für die gebuchten Softwareprodukte technischen Support in dem vertraglich vereinbarten Umfang bereit.
7.2 Soweit keine gesonderten Service- oder Reaktionszeiten vereinbart wurden, werden Supportanfragen innerhalb angemessener Zeit während der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet.
8. Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
8.1 Degenhardt Technologies bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der SaaS-Leistungen. Eine ununterbrochene und jederzeit fehlerfreie Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in einem Service Level Agreement vereinbart wurde.
8.2 Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Updates, technische Störungen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Degenhardt Technologies entstehen.
8.3 Planbare Wartungsmaßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Nutzung werden, soweit möglich, vorab angekündigt.
9. Datensicherung und Kundendaten
9.1 Soweit Degenhardt Technologies im Rahmen des jeweiligen Produktes Sicherungsmaßnahmen für Kundendaten vorsieht, ergeben sich Art, Umfang und Aufbewahrung aus der jeweiligen Produkt- bzw. Sicherheitsdokumentation oder einer gesonderten Vereinbarung.
9.2 Rechte an den vom Kunden bereitgestellten oder im Rahmen der Nutzung erzeugten Kundendaten verbleiben beim Kunden bzw. den jeweils Berechtigten.
9.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Verarbeitung und Bereitstellung der von ihm eingebrachten Daten und Inhalte berechtigt ist.
10. Geistiges Eigentum
10.1 Sämtliche Rechte an der Software, insbesondere Urheberrechte, Rechte an Quell- und Objektcode, Datenbankrechten, Dokumentationen, Designs, Kennzeichen und sonstigen Bestandteilen, verbleiben bei Degenhardt Technologies oder den jeweiligen Rechteinhabern.
10.2 Dem Kunden werden ausschließlich die in diesen AGB und den ergänzenden Vertragsunterlagen ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte gewährt.
10.3 Eine Nutzung des Namens, Logos oder sonstiger Kennzeichen des Kunden als Referenzkunde erfolgt nicht aufgrund dieser AGB. Eine Referenznennung bedarf einer gesonderten Zustimmung des Kunden.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
11.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
11.2 Verarbeitet Degenhardt Technologies personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien – soweit erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Diese regelt die datenschutzrechtlichen Einzelheiten der Auftragsverarbeitung einschließlich der einschlägigen technischen und organisatorischen Maßnahmen und gegebenenfalls eingesetzter Unterauftragsverarbeiter.
11.3 Soweit Degenhardt Technologies personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeitet, richtet sich die Verarbeitung nach den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und den einschlägigen Datenschutzhinweisen.
12. Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen geschäftlichen und technischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
12.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden.
12.3 Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
13. Mängel und Gewährleistung
13.1 Degenhardt Technologies stellt die Software mit den vertraglich vereinbarten Eigenschaften und Funktionalitäten bereit.
13.2 Der Kunde hat auftretende Störungen oder Mängel nachvollziehbar zu beschreiben und Degenhardt Technologies die zur Prüfung und Fehlerbehebung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
13.3 Degenhardt Technologies wird reproduzierbare und von ihr zu vertretende Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben im Übrigen nach Maßgabe der folgenden Haftungsregelungen unberührt.
13.4 Eine Garantie im Rechtssinne wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich vereinbart wurde.
14. Rechte Dritter
14.1 Degenhardt Technologies gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, dass die vertragsgemäße Nutzung der von ihr bereitgestellten Software keine Rechte Dritter verletzt.
14.2 Der Kunde informiert Degenhardt Technologies unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter, soweit diese die von Degenhardt Technologies bereitgestellte Software betreffen, und unterstützt Degenhardt Technologies angemessen bei der Prüfung und Abwehr solcher Ansprüche.
14.3 Bei berechtigten Ansprüchen wegen einer Rechtsverletzung kann Degenhardt Technologies nach eigener Wahl die erforderlichen Nutzungsrechte beschaffen, die betroffene Leistung so ändern oder ersetzen, dass die Rechtsverletzung entfällt und die wesentliche Funktionalität erhalten bleibt, oder – sofern beides nicht mit angemessenem Aufwand möglich ist – die betroffene Leistung beenden. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
15. Haftung
15.1 Degenhardt Technologies haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
15.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Degenhardt Technologies.
15.5 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie eine Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleiben unberührt.
16. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
16.1 Soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit zwölf (12) Monate.
16.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
16.3 Die Kündigung bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht individuell eine strengere Form vereinbart wurde.
16.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Vertragsverletzung besteht, ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, sofern eine Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist.
17. Folgen der Vertragsbeendigung
17.1 Mit Beendigung des Vertrages endet das Recht des Kunden zur Nutzung der betroffenen Software, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
17.2 Die Rückgabe, Bereitstellung, Exportmöglichkeit, Aufbewahrung und Löschung von Kundendaten richtet sich nach den für das jeweilige Produkt geltenden vertraglichen und datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere einer gegebenenfalls abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
17.3 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und sonstige zwingende gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
18. Höhere Gewalt
18.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten. Dies gilt insbesondere für erhebliche Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieinfrastruktur, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Krieg oder vergleichbare Ereignisse.
18.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit möglich und zumutbar, über Beginn und voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Degenhardt Technologies.
19.3 Änderungen und Ergänzungen individueller Vertragsvereinbarungen bedürfen der zwischen den Parteien vereinbarten Form. Individuelle Abreden im Sinne des § 305b BGB bleiben unberührt.
19.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.